AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Frank Helmchen Immobilien – Heidehang 35 in 45134 Essen setzt bei Auftragsannahme ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber voraus. Ich verpflichte mich zur fachgerechten Ausübung der Maklertätigkeit und perfektem Service.
 

1.) Vertragsabschluss
Frank Helmchen Immobilien – Makler – erbringt Leistungen für Vermieter und Verkäufer/Eigentümer, sowie Kaufinteressenten ausschließlich gegen Entgelt (Provisionsanspruch). Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn ein Maklerauftrag des Vermieters oder Verkäufers besteht.
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die auf die Aushändigung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Kenntnisnahme folgt, kommt der Maklervertrag mit dem Vermieter/Eigentümer oder eines Kaufinteressenten zustande.

2.1) Provisionszahlung des Vermieters als Auftraggeber/Besteller
Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Mietvertrages verdient & fällig. Sie beträgt:

  • Voll-Service von A bis Z 2 Monatsnettomieten (zzgl. 19 % Mwst.) inkl. Garage/TG/Stellplatz.
  • Wie Voll-Service von A bis Z 1,5 Monatsnettomieten (zzgl. 19 % Mwst.) inkl. Garage/TG/Stellplatz, außer Mietvertrags.-und Übergabe.-Abnahmeprotokollerstellung durch die Vermieter.
  • Provisionsregelung bei der Vermietung von Gewerbeflächen:
  • – Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren bzw. unbefristet beträgt die Provisionshöhe 2 Nettokaltmieten.
  • – Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 3 bis unter 5 Jahren beträgt die Provisionshöhe 3 Nettokaltmieten.
  • – Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 5 oder mehr Jahren beträgt die Provisionshöhe 4 Nettokaltmieten.
  • – jeweils zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Einzelvereinbarungen sind möglich, jedoch schriftlich zu vereinbaren. (Provisionsvereinbarung).

2.2) Provision bei Verkauf/Kauf einer Immobilie/Grundstück

Die Maklerprovision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient & fällig. Sie beträgt bei Kaufverträgen und sonstigen Übereignungen 2% der Summe der Gegenleistungen – Kaufpreis zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Einzelvereinbarungen sind möglich, jedoch schriftlich zu vereinbaren. (Provisionsvereinbarung)

3.) Nichtdurchführung
Die Verpflichtung zur Provisionszahlung entfällt nicht, wenn der Kaufvertrag nicht durchgeführt wird, es sei denn, er würde aufgrund anfänglich bestehender objektiver Umstände angefochten oder rückwirkend aufgehoben.

4.) Ersatzgeschäfte
Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn anstelle des angebotenen Miet- oder Kaufvertrages ein Ersatzvertrag mit einem wirtschaftlich gleichen Erfolg und / oder einem anderen Vertragspartner zustande kommt.

5.) Weitergabe von Informationen an Dritte
Kommt es aufgrund der Weitergabe von Informationen des Kunden zu einem Vertragsabschluss eines Dritten bezüglich der durch den Makler nachgewiesenen Vertragsabschlussmöglichkeit, so ist der Kunde in gleicher Weise zur Zahlung der sich aus diesem Vertrag ergebenen Provision verpflichtet, es sei denn, der Makler hätte einen eigenen Provisionsanspruch gegen den Dritten.

6.) Vorkenntnis
Es obliegt dem Kunden für den Fall, dass er die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages schon vorher gekannt hat, dies unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Fortsetzung der Inanspruchnahme unserer Tätigkeit verstehen wir dies dahin, dass trotz Vorkenntnis ein vorbehaltloses Provisionsversprechen uns gegenüber bekräftigt und ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Vorkenntnis erklärt wird. Wir nehmen einen derartigen Verzicht an.

7.) Vertraulichkeit
Angebote und Mitteilungen, insbesondere Objektnachweise, sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und deshalb vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen diese nicht Dritten zugänglich gemacht werden, zum Beispiel an andere Interessenten weitergeleitet werden. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so ist er dem Makler zum Schadensersatz verpflichtet.

8.) Doppeltätigkeit
Die Gesellschaft ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Dies gilt nur bei dem Verkauf einer Immobilie.

Bei der Vermietung einer Wohnraum Immobilie ist unser alleiniger Auftraggeber, der Vermieter/Eigentümer, oder Vermieterin/Eigentümerin.

9.) Haftung für Objektangaben
Hinsichtlich der gemachten Angaben über die Objekte ist der Makler auf die Erklärung der Vermieter / Verkäufer angewiesen. Soweit Angaben zu den Objekten gemacht werden, werden diese ausdrücklich als Überbringer (Bote) der Verkäufer / Vermieter gemacht. Für die Richtigkeit dieser Angaben haftet der Makler nicht, es sei denn, aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Makler übernimmt keine Gewähr und keinerlei Garantien hinsichtlich der Beschaffenheit der Objekte und der Bonität der Vertragspartner.

10.) Vertragsabschriften
Der Kunde verpflichtet sich darauf hinzuwirken, dass der Makler bei Abschluss der Verträge anwesend ist. Er weist den beurkundenden Notar an, dem Makler eine Abschrift der abgeschlossenen Verträge auszuhändigen und ermächtigt den Makler zur Entgegennahme der Abschriften. Im übrigen verpflichtet sich der Kunde, eine Abschrift des Vertrages dem Makler auszuhändigen.

11.) Vertragserfüllung
Der Makler nimmt keinerlei Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarung zwischen Verkäufer / Vermieter und Käufer / Mieter dienen.

12.) Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtstand der Sitz des Maklers.